Verein

Die Gebietsgemeinschaft führt den Namen "Touristische Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V.". Sie ist ein eingetragener Verein und hat ihren Sitz in Görlitz. Der Verein hat die Aufgabe, den Tourismus im Sinne einer gesunden wirtschaftlichen, landeskulturellen und umweltverträglichen Entwicklung zu fördern. Die Arbeit der Gebietsgemeinschaft ist darauf gerichtet, Aktivitäten der Mitglieder zu koordinieren und im Zusammenwirken mit übergeordneten Behörden und Vereinen mit ähnlicher Zielsetzung den Tourismus zu entwickeln und das Heimatbewusstsein zu fördern. Das soll insbesondere erreicht werden durch:

  1. die Durchführung der Tourismuswerbung, Öffentlichkeitsarbeit

  2. Tourismusmarketing für das Gebiet einschließlich Programm-Arrangements, Werbung und überregionale Präsentationen in Abstimmung mit den örtlichen Leistungsträgern, Herausgabe einheitlicher Dokumentationen.

  3. das Engagement für die Wiederbelebung, Wahrung und Pflege von Traditionen und kulturellem Brauchtum.

  4. die Organisation des Informations- und Erfahrungsaustausches Interessenvertretung gegenüber Behörden, aktive Mitarbeiter im regionalen und Landestourismusverband sowie Entwicklung partnerschaftlicher Verbindungen zu entsprechenden Marketinggesellschaften.

  5. Entwicklung eines Leitbildes für den Einzugsbereich der Gebietsgemeinschaft.

    Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfangreiche Informationen zu den Mitgliedern, der Satzung und Beitragsordnung sowie zu den laufenden und abgeschlossenen Projekten der TGG.

§1 NAME UND SITZ

Die Gebietsgemeinschaft führt den Namen "Touristische Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V.". Sie ist ein eingetragener Verein und hat ihren Sitz in Görlitz.

§2 ZWECK DER TÄTIGKEIT

Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Mittel der Gebietsgemeinschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Verein darf keine natürlichen und juristischen Personen durch Ausgaben, die den Zwecken der Gebietsgemeinschaft "NEISSELAND e.V." fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gebietsgemeinschaft. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vereinsvermögen.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Zur Erfüllung der Aufgaben kann der Verein Sparten bilden.

Die "Touristische Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V." erkennt die organisatorische, finanzielle, fachliche bzw. überfachliche Selbständigkeit seiner Mitglieder an und fördert deren kameradschaftliche Zusammenarbeit.

§3 AUFGABEN DER GEBIETSGEMEINSCHAFT

Die "Touristische Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V." hat die Aufgabe, den Tourismus im Sinne einer gesunden wirtschaftlichen, landeskulturellen und umweltverträglichen Entwicklung zu fördern.

Die Arbeit der Gebietsgemeinschaft ist darauf gerichtet, Aktivitäten der Mitglieder zu koordinieren und im Zusammenwirken mit übergeordneten Behörden und Vereinen mit ähnlicher Zielsetzung den Tourismus zu entwickeln und das Heimatbewusstsein zu fördern. Das soll insbesondere erreicht werden durch:

die Durchführung der Tourismuswerbung, Öffentlichkeitsarbeit

Tourismusmarketing für das Gebiet einschließlich Programm - Arrangements, Werbung und überregionale Präsentation in Abstimmung mit den örtlichen Leistungsträgern, Herausgabe einheitlicher Dokumentationen

das Engagement für die Wiederbelebung, Wahrung und Pflege von Traditionen und kulturellem Brauchtum

die Organisation des Informations- und Erfahrungsaustausches

Interessenvertretung gegenüber Behörden, aktive Mitarbeit im regionalen und Landestourismusverband sowie Entwicklung partnerschaftlicher Verbindungen zu entsprechenden Marketinggesellschaften

Entwicklung eines Leitbildes für den Einzugsbereich der Gebietsgemeinschaft

Entwicklung einer touristischen Infrastruktur

3. Aufgabe der Gebietsgemeinschaft ist die Förderung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, der regionalen Entwicklung und der kulturellen Identität, die der Zukunftssicherung der Region dienen und wesentliche Bedingungen für eine erfolgreiche Tourismusentwicklung schaffen:

Erhaltung und Schaffung von generationsübergreifenden, familienfreundlichen Arbeits- und Lebensbedingungen im ländlichen Raum und Förderung der Mobilität

Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaften sowie Förderung des Landschafts- und Naturschutzes

Förderung der Bildung und Verbraucherinformation

Förderung des kulturellen Erbes

Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

Förderung der Inklusion und der Gleichberechtigung von Mann und Frau gemäß Gendermainstreaming

Das soll insbesondere erreicht werden durch das Einrichten einer Fachsparte für die integrierte ländliche Regionalentwicklung. Diese ist Träger der Lokalen Arbeitsgruppe (LAG) LEADER Östliche Oberlausitz. Die Aufgaben, Arbeitsformen und die Organisation der LAG werden in ihrer eigenen Geschäftsordnung geregelt.

§4 MITGLIEDSCHAFT

Das Verbandsgebiet der Mitgliederorganisation entspricht der Region Oberlausitz/Niederschlesien. Ausnahmen sind auf Antrag vom Vorstand zu beschließen.

Ordentliche Mitglieder

Gebietskörperschaften (Landkreis, Städte und Gemeinden)

Natürliche Personen, Vereine, Gesellschaften und Unternehmen, die sich zu den Aufgaben des Vereins bekennen und deren Umsetzung aktiv unterstützen. (die an der Förderung des Tourismus Interesse haben)

Ehrenmitglieder können durch die Mitgliederversammlung ernannt werden, wenn sie sich um die Förderung der Vereinsziele besondere Dienste erworben haben.

Neben der ordentlichen Mitgliedschaft ist eine fördernde Mitgliedschaft möglich. Fördernde Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die die Aufgaben des Vereins ideell und materiell fördern. Fördermitglieder werden zur Mitgliederversammlung eingeladen, haben aber kein Stimmrecht.

§5 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT

Die Aufnahme von ordentlichen und fördernden Mitgliedern erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand.

Die Ehrenmitgliedschaft kann durch die Mitgliederversammlung nach Abstimmung mit einfacher Mehrheit verliehen werden.

§6 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft in der "Touristischen Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V." erlischt durch:

Austritt, der erklärt werden kann. Die Austrittserklärung muss in schriftlicher Form an den Vorstand erfolgen. Der Austritt ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem halben Jahr, jeweils zum Ablauf des Geschäftsjahres möglich.

Auflösung der "Touristischen Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V."

Ausschluss durch den Vorstand nach vorheriger Anhörung wegen:

Wegfall der im §4 aufgeführten Voraussetzungen

Beitragsrückstand nach dreimaliger Mahnung bei Beibehaltung der Forderungen

Verletzung der durch die Satzung den Mitgliedern obliegenden Verpflichtungen

4. Tod oder Beendigung der Geschäftstätigkeit

5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle die sich an der Verbandszugehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten. Das Mitglied bleibt jedoch zur Zahlung des Beitrages bis es bis zum Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist für alle sonstigen dem Verband während der Mitgliedschaft erwachsenen Laten, verpflichtet.

§7 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER

Die Rechte der Mitglieder:

Die Mitglieder nehmen an den Mitgliederversammlungen teil. können Anträge zur Abstimmung stellen und sich in die Organe des Vereins wählen lassen. Die Anträge sind schriftlich begründet mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin dem Vorsitzenden zu übergeben.

Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern.

Pflichten der Mitglieder:

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten, den Vorstand in seiner Tätigkeit zu unterstützen und der Gebietsgemeinschaft erforderlichen Auskünfte zu geben.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die in der Beitragsordnung festgelegten Beiträge fristgemäß zu entrichten und die sonstigen Bestimmungen der Beitragsordnung einzuhalten.

Die Mitglieder sind verpflichtet, sich bei allen gebietsübergreifenden Sachfragen gemäß §3 mit dem Verein abzustimmen bzw. ihn zu unterrichten. Das gilt insbesondere für Marketingmaßnahmen.

§7A SONDERRECHT DES LANDKREISES

Der Landkreis erhält ein erhöhtes Stimmrecht von fünf Stimmen für die Mitgliederversammlung, laut Sonderrecht i. S. d. §35 BGB.

Der Landkreis stellt ein Mitglied im Vorstand.

§8 BEITRAGSORDNUNG

Die Beitragszahlung wird durch eine Beitragsordnung geregelt. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und geändert. Wenn ein solcher Beschluss gefasst werden soll, ist dies als Tagesordnungspunkt im Einladungsschreiben anzugeben.

In der Beitragsordnung sind die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Zahlungsfristen und die Zahlungsmodalitäten geregelt.

§9 ORGANE DER GEBIETSGEMEINSCHAFT

Organe der Gebietsgemeinschaft sind:

die Mitgliederversammlung

der Vorstand

Arbeitsgemeinschaften der Gebietsgemeinschaft

§10 MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden jährlich mindestens einmal einberufen. Die Einladungen sind mit Tagesordnung schriftlich bis vier Wochen zuvor den Mitgliedern zuzuschicken.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von drei Wochen einzuberufen.

auf Beschluss des Vorstandes der Gebietsgemeinschaft

auf Antrag von 20% der ordentlichen Mitglieder

Die Anträge dazu sind schriftlich mit Angabe der Verhandlungsgegenstände dem Vorsitzenden einzureichen.

3. Die unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

4. Anträge zur Tagesordnung sowie deren Ergänzungen können von den Mitgliedern bis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich und begründet eingereicht werden.

5. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder haben beratende Stimme. Sonderbestimmungen bleiben beschlussfähig.

6. Bei Abstimmung entscheidet die Mehrheit der Stimmen, abgesehen von den in den Paragraphen 16 und 17 festgelegten Fällen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

7. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.

8. Die Tagesordnung muss bei der ordentlichen Mitgliederversammlung folgende Punkte enthalten:

1. Jahresbericht

2. Jahresrechnung, Rechnungsprüfungsbericht, Entlastung des Vorstandes

3. Beschluss des neuen Haushaltsplanes

4. Neuwahlen soweit laut Satzung erforderlich

5. Beschluss über Anträge

6. Ort und Zeit der nächsten Mitgliederversammlung

9. Über die Verhandlung in der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter zu unterzeichnen und den Mitgliedern zuzusenden ist.

§11 VORSTAND

Der Vorstand besteht aus

dem Vorsitzenden

dem stellvertretenden Vorsitzenden

fünf gewählten Mitgliedern

Der Vorstand wird in einem Wahlgang von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren in geheimer Abstimmung gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Wiederwahl ist möglich. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gesetzliche Vertreter des Verbandes. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

Dem Vorstand obliegt die Beschlussfassung und Entscheidung über alle wichtigen Angelegenheiten in der Zeit zwischen den Mitgliederversammlungen, insbesondere über:

alle Vorlagen an die Mitgliederversammlung einschließlich des jährlichen Haushaltsplanes

die Bestätigung der Jahresabrechnung

Aufnahme von Mitgliedern

Aufstellung des jährlichen Arbeitsplanes

Der Vorsitzende leitet die Verbandsgeschäfte, Versammlungen und Verhandlungen im Rahmen der Satzung.

Die Sitzungen des Vorstandes finden bei Bedarf statt.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Über die Verhandlungen des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen ist.

§12 ARBEITSGRUPPEN

Entsprechend des §9 können für einzelne Aufgabengebiete der Gebietsgemeinschaft nach Bedarf vom Vorstand Arbeitsgruppen gebildet werden.

Die Arbeitsgruppen bereiten die Arbeiten des Vorstandes und der Mitgliederversammlung vor.

§13 RECHNUNGSPRÜFER

Die Mitgliederversammlung wählt aus den Mitgliedern zwei Rechnungsprüfer.

Die Rechnungsprüfer kontrollieren im Auftrag der Mitgliederversammlung die Rechnungsführung der Gebietsgemeinschaft.

Die Rechnungsprüfer berichten der Mitgliederversammlung die Ergebnisse der Prüfung.

§14 GESCHÄFTSFÜHRUNG

Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bestellen.

Zur Regelung des inneren Geschäftsverkehrs des Vereins zur Handhabung der Satzung erlässt der Vorstand eine Geschäftsordnung.

Der Vorstand kann bestimmte Befugnisse auf den Geschäftsführer übertragen.

Die Geschäftsordnung ist den Mitgliedern des Vereins zur Kenntnis zu geben.

§15 GESCHÄFTSJAHR

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

§16 ÄNDERUNG DER SATZUNG

Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung

Wenn eine Satzungsänderung vorgenommen werden soll, ist dies als Tagesordnungspunkt in der Einladung auszuweisen.

§17 AUFLÖSUNG DES VEREINS

Die Auflösung der Gebietsgemeinschaft kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder und eine Teilnahme von 2/3 der Mitglieder an dieser Mitgliederversammlung erfolgen. Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung vorschriftsmäßig mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung beschließt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder die Auflösung mit einfacher Mehrheit.

Bei Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen dem Landkreis zweckgebunden für die Förderung des Tourismus übertragen.

§18 INKRAFTTRETEN DER SATZUNG

Die Satzung tritt mir Wirkung des ordnungsgemäßen Abschlusses der Gründungsversammlung in Kraft.

Die Tätigkeit der Gebietsgemeinschaft beginnt mit dem Tag, an dem der Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt worden ist.

Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 11. Juni 2002 beschlossen, geändert am 18.01.2005, am 12.06.2012 und am 25.11.2014.

Schlesich-Oberlausitzer Museumsverbund gGmbH

Elisabethstraße 40, 02826 Görlitz
Telefon: + 49 (0) 3581 329010<
Telefax: + 49 (0) 3581 3290110
E-Mail: info@museumsverbund-ol.de
Internet: www.museum-oberlausitz.de

Sorbischer Kulturtourismus e.V.
Friedensstraße 65, 02959 Schleif
Telefon: +49 (0) 35773 76153
Telefax: +49 (0) 35773 76155
E-Mail: info@sorben-tourismus.de
Internet: www.tourismus-sorben.com

Förderverein Lausitzer Findlingspark Nochten e.V.
Parkstraße 7, 02943 Boxberg/O.L.
Telefon: +49 (0) 35774 74711
Telefax: +49 (0) 35774 55502
E-Mail: info@findlingspark-nochten.de
Internet: www.findlingspark-nochten.de

Tourismusverein Görlitz e.V.
Obermarkt 33, 02826 Görlitz
E-Mail: tourismusverein_goerlitz@gmx.de
Internet: www.goerlitz.de

Stadtverein Weißwasser e.V.
Marktplatz 1, 02943 Weißwasser/O.L.
Telefon: +49 (0) 3576 217491
Telefax: +49 (0) 3576 217491
E-Mail: frank.schwarzkopf@web.de
Internet: www.stadtverein-weisswasser.de

Förderverein Kulturstadt Görlitz-Zgorzelec e.V.
Untermarkt 23, 02826 Görlitz
E-Mail: vorstand@goerlitz-zgorzelec.org
Internet: www.goerlitz-zgorzelec.org

Naturschutz-Tierpark Görlitz e.V.
Zittauer Straße 43, 02826 Görlitz
Telefon: +49 (0) 3581 6693000
Telefax: +49 (0) 3581 6693001
E-Mail: info@tierpark-goerlitz.de
Internet: www.tierpark-goerlitz.de

Tierparkgesellschaft Weißwasser e.V.
Teichstraße, 02943 Weißwasser/O.L.
Telefon: +49 (0) 3576 208366
Telefax: +49 (0) 3576 222506
E-Mail: info@tierpark-weisswasser.de
Internet:: www.tierpark-weisswasser.de

Erlebniswelt Krauschwitz
Görlitzer Straße 28, 02957 Krauschwitz
Telefon: +49 (0) 35771 61020
Telefax: +49 (0) 35771 61028
E-Mail: info@badeparadies.com
Internet: www.badeparadies.com

Gesellschaft zur Betreibung der Waldeisenbahn Muskau mbH (WEM)
Jahntraße 5, 02943 Weißwasser/O.L.
Telefon: +49 (0) 3576 207472
Telefax: +49 (0) 3576 207473
E-Mail: wem.GmbH@waldeisenbahn.de
Internet: www.waldeisenbahn.de

Künstlerische Holzgestaltung Bergmann GmbH/ "Die Geheime Welt von Turisede"
Kulturinsel Einsiedel 1, 02829 Neißeaue OT Zentendorf
Telefon: +49 (0) 35891 49115
Telefax: +49 (0) 35891 49111
E-Mail: info@kulturinsel.de
Internet: www.turisede.com

Sorbisches Kulturzentrum Schleife
Friedensstraße 65, 02959 Schleife
Telefon: +49 (0) 35773 77230
Telefax: +49 (0) 35773 77233
E-Mail: schleife@sorbisches-kulturzentrum.de
Internet: www.sorbisches-kulturzentrum.de

Neiße-Tours
Tormersdorfer Allee 1, 02929 Rothenburg/O.L.
Telefon: +49 (0) 700 01818888
E-Mail: info@Neisse-Tours.de
Internet: www.neisse-tours.de

Bauernhof Ladusch
Nieskyer Straße 26, 02906 Kreba-Neudorf
Telefon: +49 (0) 35893 6300
Telefax: +49 (0) 35893 50737
E-Mail: bauernhof-ladusch@t-online.de
Internet: www.bauernhof-ladusch.de

Freizeit- und Campingpark Thräna
Am Wildgehege 1, 02906 Hoendubrau OT Thräna
Telefon: +49 (0) 35876 41238 / 0174 9152380
E-Mail: info@freizeitcamp-thraena.de
Internet www.freizeitcamp-thraena.de

Wake & Beach
Am See 1, 02959 Schleife
E-Mail: andre@wakeboard-halbendorf.de
Internet: www.wakeboard-halbendorf.de

Wolfgang Michel
Telefon: +49 (0) 3581 314307
E-Mail: wolfgang.michel21@freenet.de

Ferienpark Stausee Quitzdorf GmbH
Am See 5, 02906 Quitzdorf am See OT Kollm
Telefon: +49 (0) 3588 252812
Telefax: +49 (0) 3588 252824
E-Mail: buchung@stausee.de
Internet: www.stausee.de

Oberlausitzer Tourismusagentur "Die Po(o)st-Kutsche"
Niederer Viebig 143, 02894 Reichenbach/O.L.
Telefon: +49 (0) 35828 88383
E-Mail: hallo@poost-kutsche.de
Internet: www.poost-kutsche.de

Geopark Muskauer Faltenbogen
Muskauer Straße 14, 03159 Döbern
Telefon: +49 (0) 35600 368712
Telefax: +49 (0) 35600 368769
E-Mail: n.sauer-geopark@amt-doebern-land.de
Internet: www.muskauer-faltenbogen.de

KiEZ "Am Braunsteich"
Am Braunsteich 6, 02943 Weißwasser/O.L.

Telefon: +49 (0) 3576 253160
Telefax: +49 (0) 3576 2531640
E-Mail: info@kiezbraunsteich.de
Internet: www.kietbraunsteich.de

Martinshof Rothenburg Brüderhaus
Mühlgasse 10, 02929 Rothenburg/O.L.
Telefon: +49 (0) 35891 380
Telefax: +49 (0) 35891 38110
E-Mail: info@martinshof-diakoniewerk.de
Internet: www.diakonie-st-martin.de

Gasthof Schlesischer Hof
Rothenburger Straße 21, 02923 Hähnichen
Telefon: +49 (0) 35894 30231
E-Mail: info@SchlesischerHof.de
Internet: www.schlesischerhof.de

Pension Body Sun
Muskauer Straße 30, 02906 Niesky
E-Mail: riesner@pension-bodysun.de
Internet: www.pension-bodysun.de

Ferienwohnung Waldhof
Waldhof 4, 02906 Quitzdorf am See OT Steinölsa
Telefon: +49 (0) 35893 6221 / 0176 99960472
E-Mail: reimann@ferienwohnung-waldhof.de
Internet: www.ferienwohnung-waldhof.de

Pension Detlef Pohl
Dorfstraße 53, 02829 Neißeaue OT Zodel
Telefon: +49 (0) 172 3503584
E-Mail: party-pohl@web.de

Ferienwohnung Gorn
Waldhof 2, 02906 Quitzdorf am See OT Steinölsa
Telefon: +49 (0) 35893 6323
Telefax: +49 (0) 35893 50205
E-Mail: kgorn@gmx.de
Internet: www.ferienwohnung-gorn.de

Blockhaus-Kittner GbR
Dorfstraße 27, 02906 Quitzdorf am See
Telefon: +49 (0) 35893 6416
E-Mail: ines.kittner@gmx.de
Internet: www.blockhausurlaub-lausitz.de

Landkreis Görlitz, Landratsamt
Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz
Telefon: +49 (0) 3581 6630
Telefax: +49 (0) 3581 66379000
E-Mail: landrat@kreis-gr.de
Internet: www.kreis-goerlitz.de

Stadtverwaltung Reichenbach/O.L.
Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach/O.L.
Telefon: +49 (0) 35828 88790
Telefax: +49 (0) 35828 88792
E-Mail: b.senger@reichenbach-ol.de
Internet: www.reichenbach-ol.de

Stadt Bad Muskau
Berliner Straße 47, 02953 Bad Muskau
Telefon: +49 (0) 35771 56012
Telefax: +49 (0) 35771 60331
E-Mail: buergermeister@badmuskau.eu
Internet: www.badmuskau.de

Gemeinde Rietschen
Forsthausweg 2, 02956 Rietschen
Telefon: +49 (0) 35772 4210
Telefax: +49 (0) 35772 42127
E-Mail: rb@rietschen.de
Internet: www.rietschen-online.de

Gemeinde Gablenz
Dorfstraße 19, 02953 Gablenz
Telefon: +49 (0) 3576 223284
Telefax: +49 (0) 3576 211799
E-Mail: gemeinde-gablenz@freenet.de
Internet: www.gablenz-online.de

Gemeinde Schönau-Berzdorf
Am Gemeindeamt 3, 02899 Schönau-Berzdorf
Telefon: +49 (0) 35874 27104
Telefax: +49 (0) 35874 27300
E-Mail: gemeinde.schoenau-berzdorf@kin-sachsen.de
Internet: www.schoenau-berzdorf.de

Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Bautzener Straße 21, 02748 Bernstadt a. d. Eigen
Telefon: +49 (0) 331 55047400
Telefax: +49 (0) 331 55047401
E-Mail: info@stadt-bernstadt.de
Internet: www.bernstadt.info

Große Kreisstadt Niesky
Muskauer Straße 20/22, 02906 Niesky
Telefon: +49 (0) 3588 28260
E-Mail: post.stadt@niesky.de
Internet: www.niesky.de

Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L.
Telefon: +49 (0) 35891 77233 oder 77
E-Mail: michael.schleuder@rothenburg-ol.de
Internet: www.rothenburg-ol.de

Gemeinde Trebendorf
Tiergartenstraße 3, 02959 Trebendorf
Telefon: +49 (0) 35773 7026
Telefax: +49 (0) 35773 7382
E-Mail: buergermeister.trebendorf.muehlrose@gmx.de
Internet: www.trebendorf.de

Gemeinde Kreba-Neudorf
Am Sportplatz 8, 02906 Kreba-Neudorf
Telefon: +49 (09 35893 6418
E-Mail: gemeinde@krebaneudorf.de
Internet: www.gemeinde-kreba-neudorf.de

Gemeinde Krauschwitz
Geschwister-Scholl-Straße 100, 02957 Krauschwitz
Telefon: +49 (0) 35771 52511
Telefax: +49 (0) 35771 52517
E-Mail: buergermeister@gemeinde-krauschwitz.de
Internet: www.krauschwitz.de

Gemeinde Horka
Am Gemeindeamt 2, 02923 Horka
Telefon: +49 (0) 35892 3273
E-Mail: info@gemeinde-horka.de
Internet: www.horka.de

Gemeinde Kodersdorf
Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf
Telefon: +49 (0) 35825 5252
E-Mail: info@gemeinde-kodersdorf.de
Internet: www.kodersdorf.de

Gemeinde Vierkirchen
Melaune 54, 02894 Viekirchen
Telefon: +49 (0) 35827 70269
Telefax: +49 (0) 35827 70021
E-Mail: gemeinde.vierkirchen@virkirchen.com
Internet: www.vierkirchen.de

Gemeinde Mücka
Am Markt 1, 02906 Mücka
Telefon: +49 (0) 35893 62111
E-Mail: gemeinde-muecka@t-online.de

Gemeinde Königshain
Dorfstraße 82, 02829 Königshain
Telefon: +49 (0) 35826 60283
Telefax: +49 (0) 35826 60201
E-Mail: gemeinde.koenigshain@koenigshain-ol.de
Internet: www.koenigshain.com

Gemeinde Hähnichen
Am Schöps 1, 02923 Hähnichen
Telefon: +49 (0) 35894 30415
E-Mail: gemeinde@haehnichen.de

Gemeinde Schöpstal
Am Schloss 11, 02829 Schöpstal
Telefon: +49 (0) 3581 38270
Telefax: +49 (0) 3581 382716
E-Mail: info@gemeindeschoepstal.de
Internet: www.gemeinde-schoepstal.de

Gemeinde Hohendubrau
Hauptstraße 23, 02906 Hohendubrau
Telefon: +49 (0) 35932 3560
Telefax: +49 (0) 35932 35619
E-Mail: sekretariat@hv-hohendubrau.de
Internet: www.hohendubrau.org

Gemeinde Makersdorf
Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf
Telefon: +49 (0) 35829 63012
E-Mail: sekretariat@gemeinde-markersdorf.de
Internet: www.markersdorf.de

Gemeinde Weißkeißel
Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel
Telefon: +49 (0) 3576 246624
E-Mail: gemeinde@weisskeissel.de
Internet: www.weisskeissel.de

Gemeinde Waldhufen
Ullersdorfer Straße 1, 02906 Waldhufen
E-Mail: gemeinde@waldhufen.de
Internet: www.waldhufen.de

Gemeinde Quitzdorf am See
Hauptstraße 19, 02906 Quitzdorf am See
E-Mail: gv@quitzdorf-am-see.de
Internet: www.quitzdorf-am-see.de

Gemeinde Neißeaue
Dorfallee 31, 02829 Neißeaue
E-Mail: info@gemeinde-neisseaue.de
Internet: www.neisseaue.de
Frau Margit Neugebauer
Herr André Richter-Kalkbrenner
Herr Marcus Das Gupta
Herr Karl-Heinz Klepatzki
Herr Falk Babick
Herr Jörg Senftleben
Herr Jan Hufenbach
Frau Arielle Kohlschmidt
Herr Per Wiesner
Frau Ines Kittner
Herr Christoph Biele
Herr Christian Nitschke
Herr Daniel Czerny
Herr Andreas Schaf
Herr Dirk Beck
Frau Maja Daniel-Rublack
Herr Christian Hänel
Herr Henri Hähnchen
Frau Marion Laube
Frau Heidi Pohlan
Herr Marko Fröhlich
Frau Doris Grasse
Herr Torsten Bäuml
Frau L.Birgit Benesch-Jenkner

Gemeinnützige Forschungsgesellschaft für dezentrale Energiesysteme e.V.
Herr Detlef Wernick
Frau Kathrin Hoferichter