Fotofreigabe

Bitte laden Sie die Fotofreigabe herunter und senden Sie diese ausgefüllt zusammen mit den Fotos ihrer Einrichtung an uns zurück.

Erklärung der Nutzungsrechte

Die Fotos ihrer Einrichtung senden Sie bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder falls die Daten zu groß für einen Versand  per E-Mail sind, gern auch per Wetransfer.

 

LEADER-Region Östliche Oberlausitz

Die Touristische Gebietsgemeineschaft NEISSELAND e.V. bildet den Trägerverein der ländlichen Entwicklung in der Region. Somit haben sich die Aufgaben der TGG NEISSELAND e.V. erweitert auf die Förderung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, der regionalen Entwicklung und der kulturellen Identität der Region.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Zur Aufnahme in das LEADER-Auswahlverfahren der Region Östliche Oberlausitz ist der Projektaufnahmebogen auszufüllen, der während eines laufendes Aufrufes für die entsprechende Maßnahme heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen zu den laufenden Aufrufen sowie den Antragsunterlagen finden Sie unter www.oestliche-oberlausitz.de

 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

 Aktuelles Projekt:

Entwicklung radtouristischer Angebote im Neisseland und intensive Vermarktung dieser im Dresdner und Berliner Raum

Träger des Projektes:    Touristische Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V., Elisabethstraße 40, 02826 Görlitz, www.neisseland.de, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kooperationspartner:    Mitglieder der Touristischen Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V.

 Projektzeitraum:            03.2019 – 02.2021

Kurzbeschreibung:

Hauptziel des Projektes ist es, den Quellmarkt Dresden und Berlin bzw. das Süd-Berliner Umland intensiv durch gezielte Marketingmaßnahmen zu bearbeiten. Dies soll über die Entwicklung von neuen radtouristischen Angeboten realisiert werden. Neben den touristischen Highlights ist es Ziel, die Routen so zu konzipieren, dass auch die kleinen, versteckten Sehenswürdigkeiten eingebunden werden können. Die neuen Angebote sollen v.a. für Aktivurlauber mit Interesse für Kultur sowie für Familien geeignet sein.

Geplant ist es, die Mitglieder der TGG und die Kooperationspartner des Projektes intensiv in die Projektumsetzung einzubinden sowie diese im Bereich Produktentwicklung und Storytelling zu schulen. 

Das Projekt soll die Vernetzung der touristischen Akteure im NEISSELAND fördern und die Gemeinschaft stärken.

Das Projekt gliedert sich in drei Schwerpunktthemen, die im Laufe des Projektzeitraumes bearbeitet werden sollen:

  • Produktentwicklung Radtourismus für den regionalen Markt
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Kommunikation.

Projektergebnisse:

Die TGG konnte ihre gesteckten Projektziele erfolgreich umsetzen. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählen:

  • Entwicklung von 3 neuen Radrouten im Neisseland, die auf bestehenden Radwegen die Region neu miteinander verbinden
    • Radtour zu den Kulturschätzen im Neisseland, 74 km lang, Zielgruppe: Aktivtouristen mit Interesse für Kultur
    • Die Neisseland Erlebnistour, ca. 120 km, Zielgruppe: Familien
    • Von Ort zu Ort in die Görlitzer Altstadt, ca. 76 km, Zielgruppe: Aktivtouristen mit Interesse für Kultur
  • Entwicklung eines neuen buchbaren Angebotes „Neisseland-Erlebnistour – 4 Tage – 3 Nächte per Rad von Campingplatz zu Camoingplatz“ sowie Vorbereitung von weiteren möglichen Angeboten für die anderen beiden Radrouten
  • Einbindung der Radrouten in digitalen Portalen wie Urlaubsreich.de und Outdooractive
  • Veröffentlichung von 5 redaktionellen Beiträgen in touristischen Magazinen
    • Magazin „Urlaubsreich Lausitz“, 1 Doppelseite Neisseland, Erscheinungstermin: 27. März 2020
    • Magazin „Urlaubsreich Lausitz“, 1 Doppelseite Neisseland, Erscheinungstermin: 18. September 2020
    • Magazin „Heimaturlauber 2020“, 2 Doppelseiten Neisseland, Erscheinungstermin: 17. Juni 2020
    • Magazin „Heimaturlauber 2020“, 1,75 Doppelseiten Neisseland, Erscheinungstermin: 21. August 2020
    • Magazin „Ferienmagazin 2020“, 1 Seite A4, Erscheinungstermin: 01.Januar 2020
  • Umsetzung einer crossmedialen Werbekampagne – Facebook-Kampagne, 3 PR-Anzeigen auf LR-online.de und Startseitentipps auf urlaubsreich.de
  • Umsetzung einer Werbeinitiative in Dresden
    • Verteilung von 17.500 Faltblättern über Flyerboxen in gastronomischen Eirichtungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen
    • Plakatierung in den Stadtlinienbussen in Dresden sowie Flyerauslage in den Bussen
  • Durchführung eines Informations- und Erfahrungsaustasuches im Oktober 2019 mit touristischen Leistungsträgern
  • Realisierung eines zweitägigen, digitalen Tourismusworkshops im Januar 2021 zum Thema „Wer schreibt der bleibt … Die richtige Ansprache in Print und Online“

 

                            

 

Mitglieder

Schlesich-Oberlausitzer Museumsverbund gGmbH

Elisabethstraße 40, 02826 Görlitz

Telefon
+ 49 (0) 3581 329010

Telefax
+ 49 (0) 3581 3290110

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

 www.museum-oberlausitz.de

 

Sorbischer Kulturtourismus e.V.

Friedensstraße 65, 02959 Schleife

Telefon
+49 (0) 35773 76153

Telefax
+49 (0) 35773 76155

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.tourismus-sorben.com

 

Förderverein Lausitzer Findlingspark Nochten e.V.

Parkstraße 7, 02943 Boxberg/O.L.

Telefon
+49 (0) 35774 74711

Telefax
+49 (0) 35774 55502

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.findlingspark-nochten.de

 

Tourismusverein Görlitz e.V.

Obermarkt 33, 02826 Görlitz

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.goerlitz.de

 

Stadtverein Weißwasser e.V.

Marktplatz 1, 02943 Weißwasser/O.L.

Telefon
+49 (0) 3576 217491

Telefax
+49 (0) 3576 217491

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.stadtverein-weisswasser.de

 

Förderverein Kulturstadt Görlitz-Zgorzelec e.V.

Untermarkt 23, 02826 Görlitz

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.goerlitz-zgorzelec.org

 

Naturschutz-Tierpark Görlitz e.V.

Zittauer Straße 43, 02826 Görlitz

Telefon
+49 (0) 3581 6693000

Telefax
+49 (0) 3581 6693001

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.tierpark-goerlitz.de

 

Tierparkgesellschaft Weißwasser e.V.

Teichstraße, 02943 Weißwasser/O.L.

Telefon
+49 (0) 3576 208366

Telefax
+49 (0) 3576 222506

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.tierpark-weisswasser.de

 

Erlebniswelt Krauschwitz

Görlitzer Straße 28, 02957 Krauschwitz

Telefon
+49 (0) 35771 61020

Telefax
+49 (0) 35771 61028

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.badeparadies.com

 

Gesellschaft zur Betreibung der Waldeisenbahn Muskau mbH (WEM)

Jahntraße 5, 02943 Weißwasser/O.L.

Telefon
+49 (0) 3576 207472

Telefax
+49 (0) 3576 207473

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.waldeisenbahn.de

 

Künstlerische Holzgestaltung Bergmann GmbH/ "Die Geheime Welt von Turisede"

Kulturinsel Einsiedel 1, 02829 Neißeaue OT Zentendorf

Telefon
+49 (0) 35891 49115

Telefax
+49 (0) 35891 49111

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.turisede.com

 

Sorbisches Kulturzentrum Schleife

Friedensstraße 65, 02959 Schleife

Telefon
+49 (0) 35773 77230

Telefax
+49 (0) 35773 77233

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.sorbisches-kulturzentrum.de

 

Neiße-Tours

Tormersdorfer Allee 1, 02929 Rothenburg/O.L.

Telefon
+49 (0) 700 01818888

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.neisse-tours.de

 

Bauernhof Ladusch

Nieskyer Straße 26, 02906 Kreba-Neudorf

Telefon
+49 (0) 35893 6300

Telefax
+49 (0) 35893 50737

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.bauernhof-ladusch.de

 

Freizeit- und Campingpark Thräna

Am Wildgehege 1, 02906 Hoendubrau OT Thräna

Telefon:

+49 (0) 35876 41238 / 0174 9152380

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.freizeitcamp-thraena.de

 

Wake & Beach

Am See 1, 02959 Schleife

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.wakeboard-halbendorf.de

 

Wolfgang Michel

Telefon:

+49 (0) 3581 314307

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ferienpark Stausee Quitzdorf GmbH

Am See 5, 02906 Quitzdorf am See OT Kollm

Telefon
+49 (0) 3588 252812

Telefax
+49 (0) 3588 252824

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.stausee.de

 

Oberlausitzer Tourismusagentur "Die Po(o)st-Kutsche"

Niederer Viebig 143, 02894 Reichenbach/O.L.

Telefon
+49 (0) 35828 88383

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.poost-kutsche.de

 

Geopark Muskauer Faltenbogen

Muskauer Straße 14, 03159 Döbern

Telefon
+49 (0) 35600 368712

Telefax
+49 (0) 35600 368769

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.muskauer-faltenbogen.de

 

KiEZ "Am Braunsteich"

Am Braunsteich 6, 02943 Weißwasser/O.L.

Telefon
+49 (0) 3576 253160

Telefax
+49 (0) 3576 2531640

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.kietbraunsteich.de

 

Martinshof Rothenburg Brüderhaus

Mühlgasse 10, 02929 Rothenburg/O.L.

Telefon
+49 (0) 35891 380

Telefax
+49 (0) 35891 38110

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.diakonie-st-martin.de

 

Gasthof Schlesischer Hof

Rothenburger Straße 21, 02923 Hähnichen

Telefon
+49 (0) 35894 30231

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.schlesischerhof.de

 

Pension Body Sun

Muskauer Straße 30, 02906 Niesky

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Inernet:

www.pension-bodysun.de

 

Ferienwohnung Waldhof

Waldhof 4, 02906 Quitzdorf am See OT Steinölsa

Telefon
+49 (0) 35893 6221 / 0176 99960472

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Inernet:

www.ferienwohnung-waldhof.de

 

Pension Detlef Pohl

Dorfstraße 53, 02829 Neißeaue OT Zodel

Telefon:

+49 (0) 172 3503584

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ferienwohnung Gorn

Waldhof 2, 02906 Quitzdorf am See OT Steinölsa

Telefon
+49 (0) 35893 6323

Telefax
+49 (0) 35893 50205

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Inernet:

www.ferienwohnung-gorn.de

 

Blockhaus-Kittner GbR

Dorfstraße 27, 02906 Quitzdorf am See

Telefon:

+49 (0) 35893 6416

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.blockhausurlaub-lausitz.de

 

Landkreis Görlitz, Landratsamt

Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz

Telefon
+49 (0) 3581 6630

Telefax
+49 (0) 3581 66379000

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Inernet:

www.kreis-goerlitz.de

 

Stadtverwaltung Reichenbach/O.L.

Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach/O.L.

Telefon
+49 (0) 35828 88790

Telefax
+49 (0) 35828 88792

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.reichenbach-ol.de

 

Stadt Bad Muskau

Berliner Straße 47, 02953 Bad Muskau

Telefon
+49 (0) 35771 56012

Telefax
+49 (0) 35771 60331

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Inernet

www.badmuskau.de

 

Gemeinde Rietschen

Forsthausweg 2, 02956 Rietschen

Telefon
+49 (0) 35772 4210

Telefax
+49 (0) 35772 42127

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Inernet

www.rietschen-online.de

 

Gemeinde Gablenz

Dorfstraße 19, 02953 Gablenz

Telefon
+49 (0) 3576 223284

Telefax
+49 (0) 3576 211799

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Inernet

www.gablenz-online.de

 

Gemeinde Schönau-Berzdorf

Am Gemeindeamt 3, 02899 Schönau-Berzdorf

Telefon
+49 (0) 35874 27104

Telefax
+49 (0) 35874 27300

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Inernet

www.schoenau-berzdorf.de

 

Stadt Bernstadt a. d. Eigen

Bautzener Straße 21, 02748 Bernstadt a. d. Eigen

Telefon
+49 (0) 331 55047400

Telefax
+49 (0) 331 55047401

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Inernet

www.bernstadt.info

 

Große Kreisstadt Niesky

Muskauer Straße 20/22, 02906 Niesky

Telefon
+49 (0) 3588 28260

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.niesky.de

 

Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.

Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L.

Telefon
+49 (0) 35891 77233 oder 77

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.rothenburg-ol.de

 

Gemeinde Trebendorf

Tiergartenstraße 3, 02959 Trebendorf

Telefon
+49 (0) 35773 7026

Telefax
+49 (0) 35773 73825

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.trebendorf.de

 

Gemeinde Kreba-Neudorf

Am Sportplatz 8, 02906 Kreba-Neudorf

Telefon
+49 (09 35893 6418

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.gemeinde-kreba-neudorf.de

 

Gemeinde Krauschwitz

Geschwister-Scholl-Straße 100, 02957 Krauschwitz

Telefon
+49 (0) 35771 52511

Telefax
+49 (0) 35771 52517

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.krauschwitz.de

 

Gemeinde Horka

Am Gemeindeamt 2, 02923 Horka

Telefon

+49 (0) 35892 3273

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.horka.de

 

Gemeinde Kodersdorf

Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf

Telefon

+49 (0) 35825 5252

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.kodersdorf.de

 

Gemeinde Vierkirchen

Melaune 54, 02894 Viekirchen

Telefon

+49 (0) 35827 70269

Telefax

+49 (0) 35827 70021

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.vierkirchen.de

 

Gemeinde Mücka

Am Markt 1, 02906 Mücka

Telefon

+49 (0) 35893 62111

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Gemeinde Königshain

Dorfstraße 82, 02829 Königshain

Telefon

+49 (0) 35826 60283

Telefax

+49 (0) 35826 60201

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.koenigshain.com

 

Gemeinde Hähnichen

Am Schöps 1, 02923 Hähnichen

Telefon

+49 (0) 35894 30415

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Gemeinde Schöpstal

Am Schloss 11, 02829 Schöpstal

Telefon

+49 (0) 3581 38270

Telefax

+49 (0) 3581 382716

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.gemeinde-schoepstal.de

 

Gemeinde Hohendubrau

Hauptstraße 23, 02906 Hohendubrau

Telefon

+49 (0) 35932 3560

Telefax

+49 (0) 35932 35619

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.hohendubrau.org

 

Gemeinde Makersdorf

Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf

Telefon

+49 (0) 35829 63012

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.markersdorf.de

 

Gemeinde Weißkeißel

Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel

Telefon

+49 (0) 3576 246624

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.weisskeissel.de

 

Gemeinde Waldhufen

Ullersdorfer Straße 1, 02906 Waldhufen

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.waldhufen.de

 

Gemeinde Quitzdorf am See

Hauptstraße 19, 02906 Quitzdorf am See

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.quitzdorf-am-see.de

 

Gemeinde Neißeaue

Dorfallee 31, 02829 Neißeaue

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet

www.neisseaue.de

 

Frau Margit Neugebauer
Herr André Richter-Kalkbrenner
Herr Marcus Das Gupta
Herr Karl-Heinz Klepatzki
Herr Falk Babick
Herr Jörg Senftleben
Herr Jan Hufenbach
Frau Arielle Kohlschmidt
Herr Per Wiesner
Frau Ines Kittner
Herr Christoph Biele
Herr Christian Nitschke
Herr Daniel Czerny
Herr Andreas Schaf
Herr Dirk Beck
Frau Maja Daniel-Rublack
Herr Christian Hänel
Herr Henri Hähnchen
Frau Marion Laube
Frau Heidi Pohlan
Herr Marko Fröhlich
Frau Doris Grasse
Herr Torsten Bäuml
Frau L.Birgit Benesch-Jenkner
Gemeinnützige Forschungsgesellschaft für dezentrale Energiesysteme e.V.
Herr Detlef Wernick
Frau Kathrin Hoferichter

Beitragsordnung

Gemäß der Satzung §8 Nr. 2 erhebt die Gebietsgemeinschaft Beiträge von seinen Mitglieder. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dienen der Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke.

  1. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder der Gebietsgemeinschaft.
  2. Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt und beziehen sich auf den Stand der Mitglieder und Beschäftigten.
Selbständige und Einzelunternehmer

50,00 EUR

Unternehmen bis 10 Arbeitnehmer 150,00 EUR
Unternehmen bis 20 Arbeitnehmer

250,00 EUR

Unternehmen bis 40 Arbeitnehmer 350,00 EUR
Unternehmen über 40 Arbeitnehmer 510,00 EUR
Vereine pro Vereinsmitglied 2,00 EUR
Städte und Gemeinden pro Einwohner 0,25 EUR
Einzelmitglieder, Privatpersonen ohne Einkünfte aus dem Tourismus 10,00 EUR
Mitgliedsbeitrag Landkreis Görlitz 5.000,00 EUR

 

Zusätzlich prüft der Landkreis Görlitz jährlich anhand des Marketingplanes der TGG NEISSELAND e.V. die Unterstützung des Vereins in Form eines Zuschusses für Marketingmittel.

3. Fördermitglieder und Ehrenmitglieder sind zur Beitragszahlung nicht verpflichtet.

4. Für die Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr der Gebietsgemeinschaft beitreten, wird die Beitragserhebung folgendermaßen geregelt: ab Beitrittsdatum anteilig monatlich zum Jahresende.

5. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Beitrag selbständig innerhalb der ersten drei Monate des Jahres in einer Summe auf das Konto der Gebietsgemeinschaft zu überweisen. Die Zahlung kann in Teilraten (vierteljährlich, halbjährig) auf Antrag erfolgen.

6. Die Beitragsordnung tritt ab 01.01.2010 in Kraft.

Satzung

§1 Name unD Sitz
  1. Die Gebietsgemeinschaft führt den Namen "Touristische Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V.". Sie ist ein eingetragener Verein und hat ihren Sitz in Görlitz.
§2 Zweck der Tätigkeit
  1.  Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich.
  2. Mittel der Gebietsgemeinschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Verein darf keine natürlichen und juristischen Personen durch Ausgaben, die den Zwecken der Gebietsgemeinschaft "NEISSELAND e.V." fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gebietsgemeinschaft. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vereinsvermögen.
  3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  4. Zur Erfüllung der Aufgaben kann der Verein Sparten bilden.
  5. Die "Touristische Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V." erkennt die organisatorische, finanzielle, fachliche bzw. überfachliche Selbständigkeit seiner Mitglieder an und fördert deren kameradschaftliche Zusammenarbeit.
§3 Aufgaben der Gebietsgemeinschaft
  1. Die "Touristische Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V." hat die Aufgabe, den Tourismus im Sinne einer gesunden wirtschaftlichen, landeskulturellen und umweltverträglichen Entwicklung zu fördern.
  2. Die Arbeit der Gebietsgemeinschaft ist darauf gerichtet, Aktivitäten der Mitglieder zu koordinieren und im Zusammenwirken mit übergeordneten Behörden und Vereinen mit ähnlicher Zielsetzung den Tourismus zu entwickeln und das Heimatbewusstsein zu fördern. Das soll insbesondere erreicht werden durch:
  1. die Durchführung der Tourismuswerbung, Öffentlichkeitsarbeit
  2. Tourismusmarketing für das Gebiet einschließlich Programm - Arrangements, Werbung und überregionale Präsentation in Abstimmung mit den örtlichen Leistungsträgern, Herausgabe einheitlicher Dokumentationen
  3. das Engagement für die Wiederbelebung, Wahrung und Pflege von Traditionen und kulturellem Brauchtum
  4. die Organisation des Informations- und Erfahrungsaustausches
  5. Interessenvertretung gegenüber Behörden, aktive Mitarbeit im regionalen und Landestourismusverband sowie Entwicklung partnerschaftlicher Verbindungen zu entsprechenden Marketinggesellschaften
  6. Entwicklung eines Leitbildes für den Einzugsbereich der Gebietsgemeinschaft
  7. Entwicklung einer touristischen Infrastruktur

3. Aufgabe der Gebietsgemeinschaft ist die Förderung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, der regionalen Entwicklung und der kulturellen Identität, die der Zukunftssicherung der Region dienen und wesentliche Bedingungen für eine erfolgreiche Tourismusentwicklung schaffen:

  1. Erhaltung und Schaffung von generationsübergreifenden, familienfreundlichen Arbeits- und Lebensbedingungen im ländlichen Raum und Förderung der Mobilität
  2. Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaften sowie Förderung des Landschafts- und Naturschutzes
  3. Förderung der Bildung und Verbraucherinformation
  4. Förderung des kulturellen Erbes
  5. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
  6. Förderung der Inklusion und der Gleichberechtigung von Mann und Frau gemäß Gendermainstreaming

Das soll insbesondere erreicht werden durch das Einrichten einer Fachsparte für die integrierte ländliche Regionalentwicklung. Diese ist Träger der Lokalen Arbeitsgruppe (LAG) LEADER Östliche Oberlausitz. Die Aufgaben, Arbeitsformen und die Organisation der LAG werden in ihrer eigenen Geschäftsordnung geregelt.

§4 Mitgliedschaft

Das Verbandsgebiet der Mitgliederorganisation entspricht der Region Oberlausitz/Niederschlesien. Ausnahmen sind auf Antrag vom Vorstand zu beschließen.

  1. Ordentliche Mitglieder
    1. Gebietskörperschaften (Landkreis, Städte und Gemeinden)
    2. Natürliche Personen, Vereine, Gesellschaften und Unternehmen, die sich zu den Aufgaben des Vereins bekennen und deren Umsetzung aktiv unterstützen. (die an der Förderung des Tourismus Interesse haben)
  2. Ehrenmitglieder können durch die Mitgliederversammlung ernannt werden, wenn sie sich um die Förderung der Vereinsziele besondere Dienste erworben haben.
  3. Neben der ordentlichen Mitgliedschaft ist eine fördernde Mitgliedschaft möglich. Fördernde Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die die Aufgaben des Vereins ideell und materiell fördern. Fördermitglieder werden zur Mitgliederversammlung eingeladen, haben aber kein Stimmrecht.
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
  1. Die Aufnahme von ordentlichen und fördernden Mitgliedern erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand.
  2. Die Ehrenmitgliedschaft kann durch die Mitgliederversammlung nach Abstimmung mit einfacher Mehrheit verliehen werden.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der "Touristischen Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V." erlischt durch:

  1. Austritt, der erklärt werden kann. Die Austrittserklärung muss in schriftlicher Form an den Vorstand erfolgen. Der Austritt ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem halben Jahr, jeweils zum Ablauf des Geschäftsjahres möglich.
  2. Auflösung der "Touristischen Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V."
  3. Ausschluss durch den Vorstand nach vorheriger Anhörung wegen:

Wegfall der im §4 aufgeführten Voraussetzungen

Beitragsrückstand nach dreimaliger Mahnung bei Beibehaltung der Forderungen

Verletzung der durch die Satzung den Mitgliedern obliegenden Verpflichtungen

4. Tod oder Beendigung der Geschäftstätigkeit

5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle die sich an der Verbandszugehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten. Das Mitglied bleibt jedoch zur Zahlung des Beitrages bis es bis zum Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist für alle sonstigen dem Verband während der Mitgliedschaft erwachsenen Laten, verpflichtet.

§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  1. Die Rechte der Mitglieder:
    1. Die Mitglieder nehmen an den Mitgliederversammlungen teil. können Anträge zur Abstimmung stellen und sich in die Organe des Vereins wählen lassen. Die Anträge sind schriftlich begründet mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin dem Vorsitzenden zu übergeben.
    2. Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern.
  2. Pflichten der Mitglieder:
    1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten, den Vorstand in seiner Tätigkeit zu unterstützen und der Gebietsgemeinschaft erforderlichen Auskünfte zu geben.
    2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die in der Beitragsordnung festgelegten Beiträge fristgemäß zu entrichten und die sonstigen Bestimmungen der Beitragsordnung einzuhalten.
    3. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich bei allen gebietsübergreifenden Sachfragen gemäß §3 mit dem Verein abzustimmen bzw. ihn zu unterrichten. Das gilt insbesondere für Marketingmaßnahmen.
§7a Sonderrecht des Landkreises
  1. Der Landkreis erhält ein erhöhtes Stimmrecht von fünf Stimmen für die Mitgliederversammlung, laut Sonderrecht i. S. d. §35 BGB.
  2. Der Landkreis stellt ein Mitglied im Vorstand.
§8 Beitragsordnung
  1. Die Beitragszahlung wird durch eine Beitragsordnung geregelt. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und geändert. Wenn ein solcher Beschluss gefasst werden soll, ist dies als Tagesordnungspunkt im Einladungsschreiben anzugeben.
  2. In der Beitragsordnung sind die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Zahlungsfristen und die Zahlungsmodalitäten geregelt.
 §9 Organe der Gebietsgemeinschaft

Organe der Gebietsgemeinschaft sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. Arbeitsgemeinschaften der Gebietsgemeinschaft
§10 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden jährlich mindestens einmal einberufen. Die Einladungen sind mit Tagesordnung schriftlich bis vier Wochen zuvor den Mitgliedern zuzuschicken.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von drei Wochen einzuberufen.
    1. auf Beschluss des Vorstandes der Gebietsgemeinschaft
    2. auf Antrag von 20% der ordentlichen Mitglieder

Die Anträge dazu sind schriftlich mit Angabe der Verhandlungsgegenstände dem Vorsitzenden einzureichen.

3. Die unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

4. Anträge zur Tagesordnung sowie deren Ergänzungen können von den Mitgliedern bis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich und begründet eingereicht werden.

5. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder haben beratende Stimme. Sonderbestimmungen bleiben beschlussfähig.

6. Bei Abstimmung entscheidet die Mehrheit der Stimmen, abgesehen von den in den Paragraphen 16 und 17 festgelegten Fällen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

7. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.

8. Die Tagesordnung muss bei der ordentlichen Mitgliederversammlung folgende Punkte enthalten:

1. Jahresbericht

2. Jahresrechnung, Rechnungsprüfungsbericht, Entlastung des Vorstandes

3. Beschluss des neuen Haushaltsplanes

4. Neuwahlen soweit laut Satzung erforderlich

5. Beschluss über Anträge

6. Ort und Zeit der nächsten Mitgliederversammlung

9. Über die Verhandlung in der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter zu unterzeichnen und den Mitgliedern zuzusenden ist.

§11 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus
    1. dem Vorsitzenden
    2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
    3. fünf gewählten Mitgliedern
  2. Der Vorstand wird in einem Wahlgang von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren in geheimer Abstimmung gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Wiederwahl ist möglich. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gesetzliche Vertreter des Verbandes. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
  3. Dem Vorstand obliegt die Beschlussfassung und Entscheidung über alle wichtigen Angelegenheiten in der Zeit zwischen den Mitgliederversammlungen, insbesondere über:
    1. alle Vorlagen an die Mitgliederversammlung einschließlich des jährlichen Haushaltsplanes
    2. die Bestätigung der Jahresabrechnung
    3. Aufnahme von Mitgliedern
    4. Aufstellung des jährlichen Arbeitsplanes
  4. Der Vorsitzende leitet die Verbandsgeschäfte, Versammlungen und Verhandlungen im Rahmen der Satzung.
  5. Die Sitzungen des Vorstandes finden bei Bedarf statt.
  6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Über die Verhandlungen des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen ist.
§12 Arbeitsgruppen
  1.  Entsprechend des §9 können für einzelne Aufgabengebiete der Gebietsgemeinschaft nach Bedarf vom Vorstand Arbeitsgruppen gebildet werden.
  2. Die Arbeitsgruppen bereiten die Arbeiten des Vorstandes und der Mitgliederversammlung vor.
§13 Rechnungsprüfer
  1. Die Mitgliederversammlung wählt aus den Mitgliedern zwei Rechnungsprüfer.
  2. Die Rechnungsprüfer kontrollieren im Auftrag der Mitgliederversammlung die Rechnungsführung der Gebietsgemeinschaft.
  3. Die Rechnungsprüfer berichten der Mitgliederversammlung die Ergebnisse der Prüfung.
§14 Geschäftsführung
  1. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bestellen.
  2. Zur Regelung des inneren Geschäftsverkehrs des Vereins zur Handhabung der Satzung erlässt der Vorstand eine Geschäftsordnung.
  3. Der Vorstand kann bestimmte Befugnisse auf den Geschäftsführer übertragen.
  4. Die Geschäftsordnung ist den Mitgliedern des Vereins zur Kenntnis zu geben.
§15 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

§16 Änderung der Satzung
  1. Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung
  2. Wenn eine Satzungsänderung vorgenommen werden soll, ist dies als Tagesordnungspunkt in der Einladung auszuweisen.
§17 Auflösung des Vereins
  1.  Die Auflösung der Gebietsgemeinschaft kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder und eine Teilnahme von 2/3 der Mitglieder an dieser Mitgliederversammlung erfolgen. Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung vorschriftsmäßig mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung beschließt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder die Auflösung mit einfacher Mehrheit.
  2. Bei Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen dem Landkreis zweckgebunden für die Förderung des Tourismus übertragen.
§18 Inkrafttreten der Satzung
  1. Die Satzung tritt mir Wirkung des ordnungsgemäßen Abschlusses der Gründungsversammlung in Kraft.
  2. Die Tätigkeit der Gebietsgemeinschaft beginnt mit dem Tag, an dem der Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt worden ist.

 

Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 11. Juni 2002 beschlossen, geändert am 18.01.2005, am 12.06.2012 und am 25.11.2014.

Weitere Beiträge ...