Beitragsordnung

Gemäß der Satzung §8 Nr. 2 erhebt die Gebietsgemeinschaft Beiträge von seinen Mitglieder. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dienen der Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke.

  1. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder der Gebietsgemeinschaft.
  2. Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt und beziehen sich auf den Stand der Mitglieder und Beschäftigten.
Selbständige und Einzelunternehmer

50,00 EUR

Unternehmen bis 10 Arbeitnehmer 150,00 EUR
Unternehmen bis 20 Arbeitnehmer

250,00 EUR

Unternehmen bis 40 Arbeitnehmer 350,00 EUR
Unternehmen über 40 Arbeitnehmer 510,00 EUR
Vereine pro Vereinsmitglied 2,00 EUR
Städte und Gemeinden pro Einwohner 0,25 EUR
Einzelmitglieder, Privatpersonen ohne Einkünfte aus dem Tourismus 10,00 EUR
Mitgliedsbeitrag Landkreis Görlitz 5.000,00 EUR

 

Zusätzlich prüft der Landkreis Görlitz jährlich anhand des Marketingplanes der TGG NEISSELAND e.V. die Unterstützung des Vereins in Form eines Zuschusses für Marketingmittel.

3. Fördermitglieder und Ehrenmitglieder sind zur Beitragszahlung nicht verpflichtet.

4. Für die Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr der Gebietsgemeinschaft beitreten, wird die Beitragserhebung folgendermaßen geregelt: ab Beitrittsdatum anteilig monatlich zum Jahresende.

5. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Beitrag selbständig innerhalb der ersten drei Monate des Jahres in einer Summe auf das Konto der Gebietsgemeinschaft zu überweisen. Die Zahlung kann in Teilraten (vierteljährlich, halbjährig) auf Antrag erfolgen.

6. Die Beitragsordnung tritt ab 01.01.2010 in Kraft.