Beitragsordnung der Touristischen Gebietsgemeinschaft NEISSELAND e.V.

Gemäß der Satzung § 8 Abs. 2 erhebt die Gebietsgemeinschaft Beiträge von seinen Mitgliedern. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dienen der Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke.

  1. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder der Gebietsgemeinschaft.
  2. Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt und beziehen sich auf den Stand der Mitglieder und Beschäftigten. >
    Selbstständige und Einzelunternehmer 50,00 Euro
    Unternehmen bis 10 Arbeitnehmer 150,00 Euro
    Unternehmen bis 20 Arbeitnehmer 250,00 Euro
    Unternehmen bis 40 Arbeitnehmer 350,00 Euro
    Unternehmen über 40 Arbeitnehmer 510,00 Euro
    Vereine pro Vereinsmitglied 2,00 Euro
    Städte und Gemeinden pro Einwohner 0,25 Euro
    Einzelmitglieder, Privatpersonen ohne Einkünfte aus dem Tourismus 10,00 Euro
    Mitgliedsbeitrag Landkreis Görlitz 5.000,00 Euro
    Zusätzlich prüft der Landkreis Görlitz jährlich anhand des Marketingplanes der TGG NEISSELAND e.V. die Unterstützung des Vereins in Form eines Zuschusses für Marketingmittel.
  3. Fördermitglieder und Ehrenmitglieder sind zur Beitragszahlung nicht verpflichtet.
  4. Für die Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr der Gebietsgemeinschaft beitreten, wird die Beitragserhebung folgendermaßen geregelt: ab Beitrittsdatum anteilig monatlich zum Jahresende.
  5. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Beitrag selbständig innerhalb der ersten drei Monate des Jahres in einer Summe auf das Konto der Gebietsgemeinschaft zu überweisen. Die Zahlung kann in Teilraten (vierteljährlich, halbjährig) auf Antrag erfolgen.
  6. Die Beitragsordnung tritt ab 01.01.2010 in Kraft.
Deutschland

Touristische Gebietsgemeinschaft
NEISSELAND e.V.

Löbauer Straße 24/ 02894 Reichenbach

Telefon: +49 35828 889721

www.sachsen-tour.de Oberlausitz
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